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Richtlinien

in Regeln 27.03.2015 22:26
von schwarzbach • 8 Beiträge

RICHTLINIEN

Bitte beachtet die Regeln unseres Eventzentrums.

Turniere, Shows

§1 - Ihr könnt soviele Pferde mitbringen, wie ihr wollt und mit diesen Pferden in so vielen Prüfungen starten, wie ihr es für richtig erachtet, aber nur in den Klassen, in denen die Pferde ausgebildet sind und max. eine Klasse darunter.

§2 - Sonderregeln, die in der Ausschreibung stehen, müssen unbedingt eingehalten werden.

§4 - Kranken oder hochträchtigen Pferden ist die Teilnahme an allen Turnieren untersagt!

§5 - Nennung:
1 - Es wird für jedes Turnier ein Formular zum Nennen geben. Ich erbitte dieses auszufüllen.
2 - Danach den kompletten letzten Beitrag kopieren und in eure Antwort hinten einfügen, also eure eigenen Nennungen.
3 - Danach einfach absenden.

§6 - Auswertung:
- Jede Prüfung wird mithilfe eines Turnierlosers zufällig ausgelost.
- Bei weniger als 5 Teilnehmern wird eine Prüfung mit Phantomreitern aufgefüllt. Ebenso wenn die Teilnehmerzahl nur durch einen Reiter mit verschiedenen Pferden erreicht wird.
- Die Prüfungen werden in mehrere Abteilungen unterteilt, sobald mehr als 10 Pferd-Reiter-Paare angemeldet sind.

§7 - Es besteht kein realer Anspruch auf die gewonnenen Preise. Alles ist rein virtuell.

§8 - Änderungen sind zu beachten und einzuhalten.


Lehrgänge

§1 - Ein Reiter darf nur die 1 Pferd ( Beim mehrspännigem Fahren, die passende Anzahl Pferde) mitbringen.

§2 - Anreise mit den Tieren ist einen Tag vor Beginn des Lehrganges. Unterbringung wird vom Gestüt Schwarzbach übernommen.

§4 - Kranken oder hochträchtigen Pferden ist die Teilnahme an allen Lehrgängen untersagt!

§5 - Nennung:
1 - Es wird für jeden Lehrgang ein Formular zum anmelden geben. Ich erbitte dieses auszufüllen.
2 - Danach den kompletten letzten Beitrag kopieren und in eure Antwort hinten einfügen, also eure eigene Anmeldung.
3 - Danach einfach absenden.

§5 - Ausrüstung kann mitgebracht oder gegen eine kleine Gebühr ausgeliehen werden.

§6 - Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren brauchen eine Einverständniserklärung der Eltern. Wir benötigen zudem Kontaktdaten für den Notfall des Vormundes, des Minderjährigen.

§7 - Wir behalten uns vor unrealistische Anmeldungen zu ignorieren.Zum Beispiel kann kein 5 Jähriges Kind mit einem 3 Jährigen Pferd einen Mehspänner-Fahrkurs belegen.

§8 - Kursinhalte und Preise stehen immer an den Ausschreibungen. Theorie-unterricht findet immer vor dem Praktischen Reiten/ Fahren statt.


zuletzt bearbeitet 27.03.2015 23:15 | nach oben springen


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